Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die beauftragte Firma Kubus GmbH hat den Tourismusbeitrag unter Einbeziehung der Nachkalkulation 2022 vorausschauend kalkuliert. Nach Berücksichtigung des umlagefähigen Aufwands ergab sich eine Erhöhung des Tourismusbeitrages in der Vor- und Nachsaison von 1,80 € auf 2,10 € und in der Hauptsaison von 3,00 € auf 3,50 €. Der Jahrestourismusbeitrag erhöhte sich von 84,00 € auf 98,00 €.
In der Vorberatung der Tourismusausschusssitzung am 08.11.2023 wurden im Wirtschaftsplan 2024 des Tourismus-Service Einsparungen in den Bereichen Investitionen und Erfolgsplan vorgenommen. Zudem machte Frau Püschel von der Firma Kubus auf eine Änderung der Rechtslage in § 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) aufmerksam, die es erforderlich mache, den An- und Abreisetag für Übernachtungsgäste entgegen der aktuellen Satzungsregelung als zwei Tage zu sehen. Mit den genannten Veränderungen wurde eine neue Berechnung der Vorkalkulation des Tourismusbeitrages durch die Fa. Kubus angestoßen.
Durch die Einsparungen und die Umsetzung des § 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), wonach der An- und Abreisetag jeweils als getrennte Tage abgerechnet werden sollen, ergeben sich für 2024 entgegen der ursprünglichen Vorlage nachfolgende Abgabesätze:
Der Tourismusbeitrag (Kurabgabe) erhöht sich danach in der Vor- und Nachsaison von 1,80 € auf 1,90 € und in der Hauptsaison von 3,00 € auf 3,10 €. Der Jahrestourismusbeitrag erhöht sich von 84,00 € auf 86,80 €. Beschlussvorschlag:Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein
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