Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3113/23-1  

 
 
Betreff: Billigung Nachkalkulation 2022 und Vorkalkulation 2024 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Tourismusausschuss Herr CremerBezüglich:
VO/3113/23
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Schadowski, Björn  122 Sachgebiet Steuern
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Frau Püschel, Fa. Kubus, erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation für die Abgabearten Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) die Nachkalkulation 2022 und die Vorkalkulation 2024 und die sich daraus ergebenden Beitrags- und Abgabesätze.

 

Basierend auf der aktuellen Rechtslage sind der Wirtschaftsplan, sowie die Kalkulationen Tourismusbeitrag und Fremdenverkehrsabgabe 2024 brutto erstellt worden.

 

Im Wirtschaftsplan 2024 wurden Anpassungen für folgende Positionen vorgenommen:

 

 

 Im Bereich der Investitionen:

 

Position

Alt

Neu

Einrichtung Informa Buchhaltung

10.000,-- €

0,-- €

Waschplatz Bauhoffahrzeuge

105.000,-- €

0,-- €

PV-Anlage Tourist-Info

60.000,-- €

45.000,-- €

 

Im Bereich des Erfolgsplans:

 

Position

Alt

Neu

Dienstleistung TALB

1.191.765,-- €

1.121.400,-- €

Schulungen Neueinführung Software Buchhaltung

 

30.000,-- €

0,-- €

Buchhaltung inkl. Lizenzkosten

23.000,-- €

10.000,-- €

 

Durch die Einsparungen und die Umsetzung des § 10 des Kommunalen Abgabegesetztes

(KAG), wonach der An- und Abreisetag jeweils als getrennte Tage abgerechnet werden sollen,

ergeben sich für 2024 entgegen der ursprünglichen Vorlage nachfolgende Abgabesätze:

 

Tourismusbeitrag:

Aus der Nachkalkulation 2022 ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe von 164.108,91 . Diese wird in voller Höhe in der Vorkalkulation 2024 berücksichtigt.

Aus der durchgeführten Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung des Tourismusbeitrags in der Nebensaison (01.01.-30.04. sowie 01.10.-31.12. e.J.) von 1,80 € auf 1,90  und in der Hauptsaison von 3,00 auf 3,10 . Der Jahrestourismusbeitrag in Höhe von 28 Tagessätzen á 3,10  beträgt 86,80 €.

 

Tourismusabgabe:

Aus der Nachkalkulation 2022 ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe von 628,51 . Diese wird in voller Höhe in der Vorkalkulation 2024 berücksichtigt.

Aus der durchgeführten Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung des Abgabensatzes von 38,31 auf 44,08  je Vorteilseinheit.

 


Beschlussvorschlag:

 Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) r das Jahr 2024 werden gebilligt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Vorkalkulation 2024 TB+FVA

Bericht der Kubus  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2023.11.13 Vorkalkulation 2024 TB+FVA (191 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bericht der Kubus (2536 KB)      
Stammbaum:
VO/3113/23   Billigung Nachkalkulation 2022 und Vorkalkulation 2024 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/3113/23-1   Billigung Nachkalkulation 2022 und Vorkalkulation 2024 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich