Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Frau Püschel, Fa. Kubus, erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation für die Abgabearten Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) die Nachkalkulation 2022 und die Vorkalkulation 2024 und die sich daraus ergebenden Beitrags- und Abgabesätze.
Basierend auf der aktuellen Rechtslage sind der Wirtschaftsplan, sowie die Kalkulationen Tourismusbeitrag und Fremdenverkehrsabgabe 2024 brutto erstellt worden.
Im Wirtschaftsplan 2024 wurden Anpassungen für folgende Positionen vorgenommen:
Im Bereich der Investitionen:
Im Bereich des Erfolgsplans:
Durch die Einsparungen und die Umsetzung des § 10 des Kommunalen Abgabegesetztes (KAG), wonach der An- und Abreisetag jeweils als getrennte Tage abgerechnet werden sollen, ergeben sich für 2024 entgegen der ursprünglichen Vorlage nachfolgende Abgabesätze:
Tourismusbeitrag: Aus der Nachkalkulation 2022 ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe von 164.108,91 €. Diese wird in voller Höhe in der Vorkalkulation 2024 berücksichtigt. Aus der durchgeführten Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung des Tourismusbeitrags in der Nebensaison (01.01.-30.04. sowie 01.10.-31.12. e.J.) von 1,80 € auf 1,90 € und in der Hauptsaison von 3,00 € auf 3,10 €. Der Jahrestourismusbeitrag in Höhe von 28 Tagessätzen á 3,10 € beträgt 86,80 €.
Tourismusabgabe: Aus der Nachkalkulation 2022 ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe von 628,51 €. Diese wird in voller Höhe in der Vorkalkulation 2024 berücksichtigt. Aus der durchgeführten Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung des Abgabensatzes von 38,31 € auf 44,08 € je Vorteilseinheit.
Beschlussvorschlag:Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) für das Jahr 2024 werden gebilligt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Vorkalkulation 2024 TB+FVA Bericht der Kubus
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