Die anliegende Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "'Am Kaiserholz" ab 01.08.2020 wird beschlossen.
19.05.2020 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Ö 7 - geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die anliegende Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "'Am Kaiserholz" ab 01.08.2020wird mit Ausnahme der Gebühren für den Früh- und Spätdienst beschlossen.
Für die Regelung der Gebühren für den Früh-und Spätdienst solle zum späteren Zeitpunkt ein Arbeitskreis einberufen werden.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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03.06.2020 - Hauptausschuss
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die anliegende Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "'Am Kaiserholz" ab 01.08.2020 wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
Die Gebühren für den Frühdienst des Krippenbereichs (U3) werden für das Kindergartenjahr 2020/21 um 10 € auf 54 € und für das Kindergartenjahr 2021/22 um 9 € auf dann 63 € erhöht.
Der Spätdienst wird im Krippenbereich eingestellt.
18.06.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 12 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die anliegende Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "'Am Kaiserholz" ab 01.08.2020wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
Die Gebühren für den Frühdienst des Krippenbereichs (U3) werden für das Kindergartenjahr 2020/21 um 10 € auf 54 € und für das Kindergartenjahr 2021/22 um 9 € auf dann 63 € erhöht.
Der Spätdienst wird im Krippenbereich eingestellt.