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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Verpflichtung eines Stadtverordneten (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela) |
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VO/2419/20 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen des Bürgervorstehers, hier: Arbeitsaufnahme Nachhaltigkeitsmanagement |
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Ö 5 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 5.1 |
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Corona-Pandemie |
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Ö 5.2 |
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Wasserrettung |
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Ö 5.3 |
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Beach-Lounge |
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Ö 6 |
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Niederschrift der Sitzung vom 05.03.2020 |
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SI/1863/20 |
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Ö 7 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 05.03.2020 |
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SI/1863/20 |
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Ö 8 |
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Nachbesetzungen in Ausschüssen (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela) |
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VO/2203/19-1 |
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Ö 9 |
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Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester) |
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VO/2411/20 |
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Ö 10 |
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Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung) (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel) |
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VO/2378/20-1 |
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Ö 11 |
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Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel) |
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VO/2401/20 |
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Ö 12 |
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Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten ab 01.08.2020 (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel) |
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VO/2421/20 |
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Ö 13 |
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Übertragung der Aufgabe Wasserrettung auf die Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel) |
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VO/2433/20 |
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Ö 14 |
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1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Stadtwerke Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle) |
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VO/2437/20 |
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Ö 15 |
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1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer) |
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VO/2430/20-1 |
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Ö 16 |
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Jahresabschluss 2019 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer) |
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VO/2429/20-1 |
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Ö 17 |
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Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein
hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen, Erweiterung der Ermächtigung des Bürgermeisters auf einzelne Gewerke des 2. Bauabschnittes und partielle Übertragung von Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Hauptausschuss
(Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester) |
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/2119/18-1-1 |
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Ö 18 |
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Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe über 50.000 € brutto
hier: Erneuerung des Durchlass Holmhof, Gewässer Nr. 2 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester) |
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VO/2424/20 |
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Ö 19 |
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Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe über 50.000 €
hier: PKW-Stellplätze für Sozialen Wohnungsbau Oldenburger Straße 34 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester) |
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VO/2431/20 |
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Ö 20 |
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Neubau Verwaltungsgebäude
hier: Vorbereitung Architektenwettbewerb (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2418/20 |
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Ö 21 |
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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 (Windmühlenberg / Spaltsberg),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2399/20 |
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Ö 22 |
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Bebauungsplan Nr. 87 Teil 1 "Hafenwestseite Nord und Bahnhofsumfeld"
hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2422/20 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 87 Teil 1 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 87 Teil 1 „Hafenwestseite Nord und Bahnhofsumfeld“ für das Gebiet zwischen Vor dem Brücktor, Schiffbrücke, Wieksbergstraße und beruflicher Schule, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. |
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28.05.2020 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 87 Teil 1 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 87 Teil 1 „Hafenwestseite Nord und Bahnhofsumfeld“ für das Gebiet zwischen Vor dem Brücktor, Schiffbrücke, Wieksbergstraße und beruflicher Schule, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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18.06.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 22 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 87 Teil 1 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 87 Teil 1 „Hafenwestseite Nord und Bahnhofsumfeld“ für das Gebiet zwischen Vor dem Brücktor, Schiffbrücke, Wieksbergstraße und beruflicher Schule, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 davon anwesend: 36 Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 23 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 23.1 |
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Strandsteg am Strandbad |
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Ö 23.2 |
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Digital-Fördermittel Schulen |
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Ö 23.3 |
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Bundeswettbewerb Naturstadt |
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Ö 23.4 |
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Gegenläufiger Fahrradverkehr in der Brückstraße |
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Ö 23.5 |
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Notbetreuung an der Grundschule Neustädter Bucht |
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Ö 23.6 |
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Fortführung des Schulbetriebs während der Sommerferien |
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Ö 23.7 |
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Plattdüütsche Sitzung |
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N 24 |
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(nichtöffentlich) |
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N 25 |
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(nichtöffentlich) |
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