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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:01 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Verpflichtung eines Stadtverordneten (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
Enthält Anlagen
VO/2419/20  
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgervorstehers, hier: Arbeitsaufnahme Nachhaltigkeitsmanagement      
Ö 5     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 5.1  
Corona-Pandemie      
Ö 5.2  
Wasserrettung      
Ö 5.3  
Beach-Lounge      
Ö 6  
Niederschrift der Sitzung vom 05.03.2020  
SI/1863/20  
Ö 7  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 05.03.2020  
SI/1863/20  
Ö 8  
Nachbesetzungen in Ausschüssen (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/2203/19-1  
Ö 9  
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2411/20  
Ö 10  
Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung) (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)
Enthält Anlagen
VO/2378/20-1  
Ö 11  
Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/2401/20  
Ö 12  
Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten ab 01.08.2020 (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)
Enthält Anlagen
VO/2421/20  
Ö 13  
Übertragung der Aufgabe Wasserrettung auf die Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
VO/2433/20  
Ö 14  
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Stadtwerke Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
Enthält Anlagen
VO/2437/20  
Ö 15  
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2430/20-1  
Ö 16  
Jahresabschluss 2019 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2429/20-1  
Ö 17  
Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen, Erweiterung der Ermächtigung des Bürgermeisters auf einzelne Gewerke des 2. Bauabschnittes und partielle Übertragung von Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Hauptausschuss (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
/2119/18-1-1  
Ö 18  
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe über 50.000 € brutto hier: Erneuerung des Durchlass Holmhof, Gewässer Nr. 2 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)
Enthält Anlagen
VO/2424/20  
Ö 19  
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe über 50.000 € hier: PKW-Stellplätze für Sozialen Wohnungsbau Oldenburger Straße 34 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)
Enthält Anlagen
VO/2431/20  
Ö 20  
Neubau Verwaltungsgebäude hier: Vorbereitung Architektenwettbewerb (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2418/20  
Ö 21  
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 (Windmühlenberg / Spaltsberg), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2399/20  
Ö 22  
Bebauungsplan Nr. 87 Teil 1 "Hafenwestseite Nord und Bahnhofsumfeld" hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2422/20  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 87 Teil 1 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 87 Teil 1Hafenwestseite Nord und Bahnhofsumfeld“ für das Gebiet zwischen Vor dem Brücktor, Schiffbrücke, Wieksbergstraße und beruflicher Schule, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse

www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne

eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

   
    28.05.2020 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 87 Teil 1 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 87 Teil 1Hafenwestseite Nord und Bahnhofsumfeld“ für das Gebiet zwischen Vor dem Brücktor, Schiffbrücke, Wieksbergstraße und beruflicher Schule, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse

www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne

eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

   
    18.06.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 87 Teil 1 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 87 Teil 1 „Hafenwestseite Nord und Bahnhofsumfeld“ für das Gebiet zwischen Vor dem Brücktor, Schiffbrücke, Wieksbergstraße und beruflicher Schule, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 36

Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

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Ö 23     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 23.1  
Strandsteg am Strandbad      
Ö 23.2  
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Ö 23.7  
Plattdüütsche Sitzung      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOP 12: Ergänzung zur Bezugsvorlage (91 KB)