Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
06.05.2020 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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18.06.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.