Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 12.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:22 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4  
Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 07.11.2013  
SI/0982/13  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 07.11.2013  
SI/0982/13  
Ö 7  
Bestellung des Amtspatrons des Neustädter Fischeramtes e.V. (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
Enthält Anlagen
VO/1059/13  
Ö 8  
Zustimmung zur Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Freiw. Feuerwehr Neustadt in Holstein (Bericht StvV Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider)  
VO/1066/13  
Ö 9  
8. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1060/13  
Ö 10  
1. Nachtragssatzung zur Vergnügungssteuersatzung (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1062/13  
Ö 11  
3. Nachtragssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1063/13  
Ö 12  
1. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1064/13  
Ö 13  
a) 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW) b) 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW) (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
Enthält Anlagen
VO/1071/13  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Werbesatzung Hafenwestseite, hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1053/13  
Ö 15  
Stellenplan und Stellenübersichten 2014 a) Stellenübersicht der Stadtwerke b) Stellenübersicht des Tourismus-Service c) Stellenplan der Stadtverwaltung (Bericht StvV: Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider)  
VO/1072/13  
Ö 16  
Wirtschaftsplan für das Jahr 2014 gem. § 12 Eigenbetriebsverordnung (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)
Enthält Anlagen
VO/1032/13  
Ö 17  
Wirtschaftsplan Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin 2014 (Bericht StvV: Vors. Ausschuss für Tourismus u. Kulturangelegenheiten Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/1065/13  
Ö 18  
Investitionsprogramm 2014 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1042/13-1  
Ö 19  
Haushaltssatzung 2014 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1044/13-1  
    VORLAGE
    Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird             

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

25.168.600 €

 

in der Einnahme auf

26.343.800 €

 

in der Ausgabe auf

 

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

3.291.600 €

 

in der Ausgabe auf

3.291.600 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

2.042.200 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

420.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

173,48

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

   
    12.12.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 19 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

25.168.600 €

 

in der Einnahme auf

26.248.800 €

 

in der Ausgabe auf

 

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

3.291.600 €

 

in der Ausgabe auf

3.291.600 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

2.042.200 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

420.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

171,48

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ö 20  
Anfragen und Verschiedenes      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)