Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1.
im Verwaltungshaushalt
25.168.600 €
in der Einnahme auf
26.343.800 €
in der Ausgabe auf
und
2.
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
3.291.600 €
in der Ausgabe auf
3.291.600 €
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf
2.042.200 €
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
420.000 €
3.
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
5.000.000 €
4.
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
173,48
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuern
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
370 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
390 v.H.
2.
Gewerbesteuer
370 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
12.12.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 19 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1.
im Verwaltungshaushalt
25.168.600 €
in der Einnahme auf
26.248.800 €
in der Ausgabe auf
und
2.
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
3.291.600 €
in der Ausgabe auf
3.291.600 €
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf
2.042.200 €
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
420.000 €
3.
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
5.000.000 €
4.
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
171,48
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuern
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
370 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
390 v.H.
2.
Gewerbesteuer
370 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.