Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:
Gemäß der Anlage zum Konsolidierungserlass des Innenministers soll der Hundesteuersatz für den ersten Hund ab 2014 mindestens 110,00 €, ab 2015 mindestens 120,00 €, betragen, um Ansprüche an Sonderbedarfs- und Fehlbetragszuweisungen nicht zu gefährden.
In Anbetracht der Haushaltslage wird vorgeschlagen, den Hundesteuersatz für den ersten Hund bereits ab 2014 auf 120,00 € zu erhöhen.
Eine entsprechende Satzungsanpassung hätte eine Erhöhung dieses Satzes von 17,65 % zur Folge. Um das Verhältnis der verschiedenen Steuersätze zu wahren, wird vorgeschlagen, auch die Steuersätze für weitere Hunde um diesen Prozentsatz zu erhöhen (unter Abrundung).
Durch die vorgeschlagene Erhöhung wäre mit einer Mehreinnahme von ca. 16.800,00 € zu rechnen.
Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 20.11.2013 beraten.
Beschlussvorschlag:Die 1. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung (Entwurf)
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