Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:In der letzten Zeit häufen sich Bauanträge für Werbeanlagen im Bereich westlich des Hafens. Diese sind aufgrund der großen Freiflächen im Hafenbereich weithin sichtbar. Um negative Auswirkungen auf das Stadtbild zu vermeiden, sollte die Zulässigkeit der jetzt und künftig beantragten Werbeanlagen in diesem Stadtgebiet (Hafenwestseite) reglementiert werden. Daher hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 23.10.2013 die Verwaltung gebeten, zur nächsten Sitzung den Entwurf einer Werbesatzung für die Hafenwestseite vorzulegen und einen Satzungsbeschluss hierüber vorzubereiten. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung wird folgendermaßen begrenzt (s. Anlage): Im Norden durch den Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt (um Überschneidungen zu vermeiden), im Osten durch die Kaimauer, im Süden durch das Bundeswehrgelände und im Westen durch eine Linie 20 m westlich der Werftstraße, so dass auch diese Straßenseite mit einbezogen ist. Wegen der Lage im Hafenbereich mit den größeren Freiflächen und wegen der größeren Gebäude werden weniger strenge Anforderungen an Werbeanlagen gestellt als im Bereich der Altstadt. Dies wird u.a. an der zulässigen Größe (bis 2,00 m bzw. 4,00 m Höhe) und Lage (auch oberhalb des Erdgeschosses) deutlich. Der Inhalt der Satzung wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erläutert, außerdem werden Beispiele von – nach der Werbesatzung – zulässigen und unzulässigen Werbeanlagen gezeigt. Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der Werbesatzung incl. Geltungsbereich
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