Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1066/13  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Freiw. Feuerwehr Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:231-710-02/1-Ca/Sa
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Muus, Jens-Uwe
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
12.12.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Die Freiw

Sachverhalt:

Die Freiw. Feuerwehr Neustadt in Holstein hat in ihrer Mitgliederversammlung am 8.11.2013 den Brandmeister

 

Sven Lesse

 

 

zum neuen Wehrführer gewählt. Seine Amtszeit beginnt nach Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Wehrführers Reinhard Schloer am 5. April 2014. Herr Schloer hatte sich nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung gestellt.

 

Zum neuen stellvertretenden Wehrführer wurde der Brandmeister

 

 

Dirk Grönzin

 

 

gewählt. Auch seine Amtszeit beginnt am 5. April 2014.

Der derzeitige stellv. Wehrführer Uwe Neller hatte sich ebenfalls nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung gestellt.

 

Wehrführer und stellvertretender Wehrführer sind für die Dauer ihrer 6-jährigen Amtszeit zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl des Wehrführers und des stellv. Wehrführers der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 Brandschutzgesetz liegen vor. Die Wahlen anlässlich der Mitgliederversammlung wurden ordnungsgemäß nach den Vorschriften des Brandschutzgesetzes und der Satzung der Freiw. Feuerwehr Neustadt in Holstein durchgeführt.

Der Wahl des Brandmeisters Sven Lesse zum Wehrführer und des Brandmeisters Dirk Grönzin zum stellvertretenden Wehrführer wird zugestimmt

Beschlussvorschlag:

Der Wahl des Brandmeisters Sven Lesse zum Wehrführer und des Brandmeisters Dirk Grönzin zum stellvertretenden Wehrführer wird zugestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

keine

Anlage/n:

keine