Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1063/13  

 
 
Betreff: 3. Nachtragssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester
Federführend:122 Sachgebiet Steuern Bearbeiter/-in: Kripke, Eddie
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
12.12.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Gemäß der Anlage zum Konsolidierungserlass des Innenministers soll der Zweitwohnungssteuersatz mindestens 12 % des Mietwertes betragen, um Ansprüche an Sonderbedarfs- und Fehlbetragszuweisungen nicht zu gefährden

Sachverhalt:

Gemäß der Anlage zum Konsolidierungserlass des Innenministers soll der Zweitwohnungssteuersatz mindestens 12 % des Mietwertes betragen, um Ansprüche an Sonderbedarfs- und Fehlbetragszuweisungen nicht zu gefährden.

 

Eine entsprechende Satzungsanpassung hätte eine Steuererhöhung um 20 % zur Folge.

 

Durch die vorgeschlagene Erhöhung wäre mit einer Mehreinnahme von ca. 73.700,00 € zu rechnen.

 

Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 20.11.2013 beraten.

 

 

Die 3

Beschlussvorschlag:

Die 3. Nachtragssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung wird beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

3

Anlage/n:

3. Nachtragssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung (Entwurf)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf 3. NTS für StVV (6 KB)