Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Gemäß der Anlage zum Konsolidierungserlass des Innenministers soll der Zweitwohnungssteuersatz mindestens 12 % des Mietwertes betragen, um Ansprüche an Sonderbedarfs- und Fehlbetragszuweisungen nicht zu gefährden.
Eine entsprechende Satzungsanpassung hätte eine Steuererhöhung um 20 % zur Folge.
Durch die vorgeschlagene Erhöhung wäre mit einer Mehreinnahme von ca. 73.700,00 € zu rechnen.
Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 20.11.2013 beraten.
Beschlussvorschlag:Die 3. Nachtragssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:3. Nachtragssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung (Entwurf)
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