Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1062/13  

 
 
Betreff: 1. Nachtragssatzung zur Vergnügungssteuersatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:122-962-59-Kri
Federführend:122 Sachgebiet Steuern Bearbeiter/-in: Kripke, Eddie
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
12.12.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Gemäß der Anlage zum Konsolidierungserlass des Innenministers soll die Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk ab 2014 mindestens 11 % der Bruttokasse betragen, um Ansprüche an Sonderbedarfs- und Fehlbet

Sachverhalt:

Gemäß der Anlage zum Konsolidierungserlass des Innenministers soll die Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk ab 2014 mindestens 11 % der Bruttokasse betragen, um Ansprüche an Sonderbedarfs- und Fehlbetragszuweisungen nicht zu gefährden.

 

Der Hauptausschuss hat am 20.11.2013 in seiner Sitzung beschlossen, der Stadtverordnetenversammlung eine Erhöhung des Satzes auf 12 % vorzulegen.

 

Geräte ohne Zählwerk werden satzungsgemäß nach Art (mit / ohne Gewinnmöglichkeit) und Aufstellungsorten (in Spielhallen / an anderen Orten) unterschieden. Die hierfür geltenden Pauschalsätze bewegen sich bereits im vergleichbaren Mittelfeld und sollten nicht geändert werden. Derartige Geräte sind hier auch nicht aufgestellt (Ausnahme: sechs Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen; der hierfür gültige Satz von 60,00 € liegt bereits im oberen Vergleichsrahmen).

 

Durch die vorgeschlagene Erhöhung wäre mit einer Mehreinnahme von ca. 34.000,00 € zu rechnen.

 

Die Änderung des § 7 Abs. 1 der Satzung (nähere Definition des Begriffes „Art“ in Klammern) dient nur zur Verdeutlichung des Umfanges der Anzeigepflicht.

 

Die 1

Beschlussvorschlag:

Die 1. Nachtragssatzung zur Vergnügungssteuersatzung wird beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

1

Anlage/n:

1. Nachtragssatzung zur Vergnügungssteuersatzung (Entwurf)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf 1. NTS für StVV (8 KB)