Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1044/13-1  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/1044/13
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
12.12.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Der Haushalt 2014 wurde am 20

Sachverhalt:

Der Haushalt 2014 wurde am 20. November 2013 ausführlich durch den Hauptausschuss beraten. Der anliegende Haushaltsplan enthält alle Änderungen. Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Defizit von 1.175.200 € wovon 1.104.900 dem Haushaltsjahr 2013 zuzurechnen sind.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird             

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

25.168.600 €

 

in der Einnahme auf

26.343.800 €

 

in der Ausgabe auf

 

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

3.291.600 €

 

in der Ausgabe auf

3.291.600 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

2.042.200 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

420.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

173,48

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

1

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Satzung und Vorbericht (181 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 2. Gesamtplan (11 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 3. Haushaltsquerschnitt (40 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 4. Gruppierungsübersicht (50 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 4a. Finanzierungsübersicht (7 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich 5. Verwaltungshaushalt (219 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich 6. Sammelnachweis Personalausgaben (33 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich 7. Zusammenstellung SN Personal (9 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich 8. Sammelnachweis Geschäftsausgaben (22 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich 9. Zusammenstellung SN Geschäftsausgaben (6 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich 10. Vermögenshaushalt (104 KB)      
Anlage 12 12 öffentlich 11. Stellenplan (1110 KB)      
Anlage 13 13 öffentlich 12. Finanzplan nach Arten (28 KB)      
Anlage 14 14 öffentlich 13. Finanzplan nach Aufgaben (16 KB)      
Anlage 15 15 öffentlich 14. Investitionsprogramm (35 KB)      
Anlage 16 16 öffentlich 15. Übersicht Verpflichtungsermächtigungen (10 KB)      
Anlage 17 17 öffentlich 16. Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (523 KB)      
Anlage 18 18 öffentlich 17. Wirtschaftspläne 2014 Eigenbetriebe (1653 KB)      
Stammbaum:
VO/1044/13   Haushaltssatzung 2014   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/1044/13-1   Haushaltssatzung 2014   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich