Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die umlegungsfähigen (abwälzbaren) Kosten der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigungsgebühr“ sind aus Gebühren zu finanzieren.
Seit 2013 werden pro lfd. Straßenfrontmeter 2,40 € Straßenreinigungsgebühr erhoben. Die diesjährige Gebührenbedarfsberechnung (siehe Anlage 1) ergab einen Gebührensatz von 2,73 €. Das Ergebnis resultiert aus den erhöhten Kosten für den Winterdienst auf Grund des vergangenen langen Winters. Aus verwaltungspraktikablen Gründen wird für 2014 ein Gebührensatz von 2,70 € vorgeschlagen.
Im kommenden Jahr entstehende Über- oder Unterdeckungen werden bei der Kalkulation der Gebühr für das Jahr 2016 einfließen.
Gemäß den Konsolidierungsanregungen des Gemeindeprüfungsamtes wird weiterhin vorgeschlagen, auf die bisher gewährte Eckgrundstücksvergünstigung ab 2014 zu verzichten. Hierbei wurde auf die Erhebung eines Viertels der Frontmeter verzichtet. Der Ausfallbetrag wurde durch die Stadt Neustadt beglichen. Eine entsprechende Satzungsanpassung hätte für 2014 eine Einsparung von 21.419,00 € zur Folge (wobei ca. 315,00 € auf städtische Grundstücke entfielen).
Die Angelegenheit war Gegenstand von Beratungen in den Hauptausschusssitzungen am 06.11.2013 und am 20.11.2013.
Beschlussvorschlag:Die 8. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Kalkulation 2014 8. Nachtragssatzung (Entwurf)
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