Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Als Entwürfe sind die Satzungsänderungen der vorstehend genannten Satzungen (Anlagen 1 und 2) beigefügt. In diesen Dokumenten sind die gebührenmäßigen Auswirkungen unter Berücksichtigung der Neukalkulationen für 2014 dargestellt. Die Satzungswerke enthalten jeweils im § 1 den neuen Gebührensatz zum einen für Schmutzwasser und zum anderen für Niederschlagswasser auf der Grundlage des Gutachtens über die Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Wibera für 2014. Es wurden die Gebühren im Abwasserbereich (Benutzungsgebühr A bis C und eine Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung) für 2014 getrennt kalkuliert. Dabei wurde festgestellt, dass die aufgezeigten Gebührenänderungen für das kommende Jahr unausweichlich sind. Das Gutachten wird als Tischvorlage nachgereicht.
Das Ergebnis der Berechnung der kostendeckenden Gebühren stellt sich folgendermaßen dar:
Aufgrund dessen wird von den Stadtwerken vorgeschlagen, die Gebührensätze – wie von der WIBERA kalkuliert - zu beschließen. Außerdem wird als Anlage 3 eine Übersicht über die Abwassergebühren anderer Städte und Verbände (Stand 11/2013) zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Die Vorlage wurde bereits unter der Nr. VO/1055/13 dem Stadtwerkeausschuss am 25.11.13 zur Vorberatung vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt konnte jedoch die Stellungnahme nur als Tischvorlage gereicht werden sowie fehlte hierzu eine Erläuterung. Die Vorlage wurde an die Verwaltung zurückgegeben, mit der Bitte, dieses umgehend nachzureichen.
Beschlussvorschlag:Die vorgelegten Satzungsentwürfe werden gem. Anlage 1 als 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung und gem. Anlage 2 als 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung des Gutachtens über die Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren ab 2014 beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:5
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |