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Auszug - Haushaltssatzung 2014  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 12.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:22 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1044/13-1 Haushaltssatzung 2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/1044/13
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Bericht:

Herr Holtfester berichtet anhand der Vorlage.

Bürgerbeteiligung:

Keine

Diskussion:

Bürgermeisterin Dr. Batscheider erläutert das Defizit von ca. 1,7 Mio. € im Haushalt. Ein Grund sind weniger Steuereinnahmen und Zuweisungen vom Land durch weniger Einwohner aufgrund des Zensus. Mehrausgaben entstehen aufgrund der Erhöhung der Kreisumlage, durch erhöhte Personalausgaben wegen der erweiterten Kinderbetreuung u.a. Die zu erwartende Tarifsteigerung ist noch nicht eingeplant. Aufgrund der finanziellen Situation gibt es derzeit keinen Spielraum für Investitionen. Begonnene Maßnahmen werden zu Ende geführt, wie die Straßenbaumaßnahmen Sandberger Weg und Wiesenstraße sowie notwendige Projekte in den Schulen.

 

Erster Stadtrat Kasten schließt sich den Ausführungen von Bürgermeisterin Dr. Batscheider betreffend der finanziellen Situation der Stadt Neustadt in Holstein an. Er merkt an, dass der Haushaltsplan unter schwierigen Bedingungen mit erheblicher Bürgerbelastung z.B. durch Steuererhöhungen zustande gekommen ist. Er stellt fest, dass die Stadt Neustadt in Holstein kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat, da es für manche Ausgaben z.B. Schulsozialarbeit keine Gegenfinanzierung gibt. Die CDU-Fraktion werde dem Haushalt zustimmen.

 

Frau Giszas berichtet über das Zustandekommen des Haushaltes, die SPD-Fraktion werde dem Haushalt zustimmen.

 

Herr Reichert gibt eine Stellungnahme der BGN-Fraktion zum Haushalt 2014 ab, die BGN-Fraktion wird zustimmen.

 

Herr Dr. Böckenhauer kommentiert den Haushalt 2014. Er bedankt sich bei Frau Dr. Batscheider, der Verwaltung und den anderen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit.

 

Herr Schmidt teilt mit, dass die FDP dem Haushalt zustimmen wird und hofft, dass es in der Zukunft mehr Gestaltungsspielraum geben wird.

 

Herr Greve führt aus, dass trotz der Erhöhungen der Steuern und Abgaben die Schulsozialpolitik z.B. in den Schulen beibehalten werden kann.

 

Herr Greve bittet Nachstehendes zum Protokoll betreffend der Schulsozialarbeit zu nehmen:

Protokoll Sozialausschuss des Kreises Ostholstein, vom 05.11.2013, Tagesordnungspunkt 10, Seite 15 und 16. Er zitiert aus der Vorlage.

 

Frau Zimmler wendet zu dem Zitat von Herrn Greve ein, dass sich die Restmittel betreffend der Schulsozialarbeit nur auf die beruflichen Schulen beziehen.

 

Herr Sela lässt abstimmen.

Beschluss:

Beschluss:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

25.168.600 €

 

in der Einnahme auf

26.248.800 €

 

in der Ausgabe auf

 

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

3.291.600 €

 

in der Ausgabe auf

3.291.600 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

2.042.200 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

420.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

171,48

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig