Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Nach § 10 der Satzung des Neustädter Fischeramtes e.V. von 1474 wird dem Amt ein Mitglied der Selbstverwaltung der Stadt Neustadt in Holstein als Amtspatron beigegeben. Die Wahl erfolgt durch die Hauptversammlung unter Zustimmung der Stadt.
Laut Auskunft der Kommunalaufsicht ist Mitglied der Selbstverwaltung, wer sich in Gremien der kommunalen Selbstverwaltung engagiert bzw. mitarbeitet. Dieses können neben Stadtverordneten auch wählbare Bürger sein.
Wie aus dem anliegenden Schreiben des Ältermannes K. Hamer ersichtlich, hat das Neustädter Fischeramt am 23.10.2013 Herrn Siegfried Reuter als neuen Amtspatron gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, Herrn Siegfried Reuter als neuen Amtspatron zu bestätigen. Bei der Bestätigung des Amtspatrons durch die Stadtverordnetenversammlung handelt es sich um einen Beschluss gem. § 39 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein. Hiernach ist der Beschluss in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit zu fassen.
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung bestellt Herr Siegfried Reuter zum Amtspatron des Neustädter Fischeramtes e.V. von 1474.
Finanzielle Auswirkungen:
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