Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 09.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 0:07 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgervorstehers; hier: Wahl des Seniorenbeirates      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 4.1  
Temporäre Impfaktionen in Neustadt in Holstein      
Ö 4.2  
Feststellung eines neuen Stadtverordneten      
Ö 4.3  
Liegenschaftserwerb Haakengraben      
Ö 4.4  
Sondergebiet Sport und Freizeit in Pelzerhaken      
Ö 4.5  
Cap Arcona Ausstellung im Landtag      
Ö 4.6  
Schulleiterwahlausschuss - Schulleitung der GS Neustädter Bucht      
Ö 4.7  
Sitzungstermine Januar 2022      
Ö 4.8  
Neujahrsempfang / Neujahrsansprache 2022      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 04.11.2021  
SI/2192/21  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 04.11.2021  
SI/2192/21  
Ö 7  
Grundsätze des städtischen Berichtswesens; redaktionelle Aufbereitung (Bericht StvV: Bürgermeister Herr Spieckermann)  
Enthält Anlagen
VO/2153/19-2  
Ö 8  
Führung der Kameradschaftskasse hier: Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2022 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2719/21  
Ö 9  
8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Fortsetzung des Verfahrens (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2716/21  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 93 (Erweiterung des Umwelthauses), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2728/21  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2714/21  
Ö 12  
Um-und Ausbau "Am Heisterbusch", 2. und 3. BA hier: Befugnis für den Hauptausschuss über die Vergabeentscheidung der Bauleistung mit einem Auftragswert von mehr als 500.000,00 € (Bericht StvV: Bürgermeister Herr Spieckermann)  
VO/2746/21  
Ö 13  
Abberufung einer Werkleitung und Bestellung einer neuen Werkleitung (Bericht StvV: Bürgermeister Herr Spieckermann)  
VO/2743/21  
Ö 14  
Anpassung der Liegeplatz- und Gastliegerentgelte zum 01.04.2022 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
Enthält Anlagen
VO/2739/21  
Ö 15  
Korrektur der Forderung aus Beteiligung (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
VO/2738/21  
Ö 16  
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Stadtwerke Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
Enthält Anlagen
VO/2727/21-1  
Ö 17  
Wirtschaftsplan SWNH 2022 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
VO/2729/21-1  
Ö 18  
Tourismusentwicklungskonzept Lübecker Bucht 2030 (TEK) (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2584/21-2  
Ö 19  
Betrieb der Parkgolfanlage ab Saison 2022 (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2722/21  
Ö 20  
Billigung der Nachkalkulationen 2020 und Vorkalkulationen 2022 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2704/21-1  
Ö 21  
Neufassung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2708/21-1  
Ö 22  
1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2720/21  
Ö 23  
Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
VO/2707/21-1  
Ö 24  
Entwurf des Stellenplans für 2022 (Bericht StvV: Bürgermeister Herr Spieckermann)
Enthält Anlagen
VO/2736/21  
Ö 25  
Haushaltssatzung 2022 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2735/21-1  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2022 nebst Haushaltsplan und Anlagen wird wie folgt beschlossen:

 

 

 § 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

36.847.400  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen2 auf

37.697.100  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

849.700  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

34.616.400  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

35.167.000  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

29.357.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

31.285.400  EUR

 

festgesetzt.

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen auf

23.293.100  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

19.384.900  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.500.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

240,93  Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge/Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge/Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.
  4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 

 

 

   
    09.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 25 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Haushaltssatzung 2022 nebst Haushaltsplan und Anlagen wird wie folgt beschlossen:

 

 § 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

36.847.400  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen2 auf

37.697.100  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

849.700  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

34.616.400  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

35.167.000  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

29.357.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

31.285.400  EUR

 

festgesetzt.

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen auf

23.293.100  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

19.384.900  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.500.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

240,93  Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge/Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge/Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.
  4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Das Video von Frau Körting wird bei der Abstimmung nicht angezeigt; es wird hier keine Stimmabgabe gewertet.

Der Beschluss wurde nach 0:00 Uhr gefasst.

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Ö 26  
Anfragen und Verschiedenes