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Auszug - 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Fortsetzung des Verfahrens  

 
 
öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 0:07 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2716/21 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek),
hier: Fortsetzung des Verfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel führt zur Vorberatung und zum Beschlussvorschlag aus.

 

Diskussion:

Herr Weber nimmt Bezug auf die von der Verwaltung zur Vorberatung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 18.11.2021 als Anlage zur Sitzung beigefügten Ausführungen zur Frage des Bedarfes an gefördertem Wohnraum und verdeutlicht, dass die Stadt ihre Bemühungen zur Schaffung von günstigem Wohnraum verstärken müsse. Er verliest für die SPD-Fraktion daher einen entsprechenden Antrag, 30 % der 91 geplanten Wohnungen im Baufeld III für öffentlich geförderten Wohnraum festzusetzen. Für 27 von 91 Wohnungen ergäbe sich je nach Inanspruchnahme der Förderkulisse ein Mietpreis von 5,60 € bzw. 7,60 € je m². Dieses solle in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten werden.

 

Herr Dr. Böckenhauer begrüßt den vorgebrachten Antrag. Er schlägt vor, in Ergänzung des SPD-Antrages zudem neben den bereits geplanten 49 weitere 22 Wohneinheiten als kostengünstige Mietwohnungen vorsehen zu lassen, für die der Preis auf 8 bis 10 €/m² festzusetzen sei. So könne zumindest ein Teil des Wohnraumbedarfes der weniger begüteten Bevölkerung, die keinen Anspruch auf geförderten Wohnraum habe, gedeckt werden. Es würde auch der Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage aufgegriffen und konkretisiert. Er richtet die Frage an die Verwaltung, ob bereits Gespräche mit dem Investor in diese Richtung geführt wurden bzw. ob bereits investorenseitig hierzu ausgeführt wurde.

 

Frau Weise bestätigt, dass die Festsetzung von öffentlich geförderten Wohnraum über einen städtebaulichen Vertrag nach BauGB erfolgen könne. Ebenso könne dieser zur Sicherung von bauleitplanlichen Zielen für die Deckung des Wohnraumbedarfes Regelungen zu kostengünstigen Wohnräumen enthalten. Konkrete Gespräche, die sich auf Inhalte der heutigen Diskussion bezögen, seien bislang nicht mit dem Investor getätigt worden.

 

Bürgerbeteiligung:

Auf Nachfrage des Bürgervorstehers, ob der anwesende Herr Seiter sich für die Investorenseite äußern möchte, erklärt dieser, dass seit 15 Jahren an dem Bebauungskonzept gearbeitet werde; man möchte insofern nun auch zu einem Ergebnis kommen. Mit dem Vorhalten von kostengünstigen Wohnungen habe man insbesondere die berufstätige Falance der Marina vor Augen und wolle mit heutigem Datum eine Mietpreisspanne von 8,00 bis 10,90 €/m² realisieren. Als Investor wisse man um seine Verantwortung und sei um ein nachhaltiges aber dennoch tragfähiges Konzept bemüht.

 

Diskussion:

Herr Schmidt zeigt sich über die Diskussion verwundert. Die CDU-Fraktion begrüße das Vorhaben und halte das Konzept für überzeugend. Mit einer zustimmenden Beschlussfassung heute könne vielen Menschen ein wunschgemäßer Zuzug ermöglicht werden. Der Investor strebe eine Durchmischung von Gewerbe und Wohnbereichen an und berücksichtige bereits ein wohldurchdachtes Preisgefüge. Die gestellten Anträge seien mithin zu überdenken, zumal die Gefahr bestehe, dass jenseits der Personengruppe, die einen Anspruch auf geförderten Wohnraum habe, eine Benachteiligung anderer Wohnungssuchende ohne Möglichkeit zur Erlangung eines Wohnberechtigungsscheines entstehen könne. Die Marina mit über 120 Beschäftigten und unterschiedlichsten Ausbildungsberufe müsse hier unterstützt werden. Investoren seien bereits in der Vergangenheit mit der Veröffentlichung der B-Pläne verprellt worden. Die Stadtverordnetenversammlung habe sich auch nicht dazu entschlossen, Festlegungen zum geförderten oder günstigen Wohnraum im Hafenquartier zu treffen. Überwiegend Neustädter Firmen würden von dem Vorhaben partizipieren und deren steuerlicher Beitrag an die Kommune zurückfließen. Vor dem Hintergrund der nun gestellten Anträge und der erfolgten Erklärung des Investors spreche er sich für eine Sitzungspause aus, um einen interfraktionellen Austausch zu ermöglichen.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Lüftungspause von 20:30 bis 20:41 Uhr.

 

Herr Reichert stellt dar, dass sich innerhalb der BGN kein einheitliches Meinungsbild abgezeichnet habe. Er unterstützt das Investorenvorhaben und schließt sich der Argumentation von Herrn Schmidt an. Der Investor habe einen vertretbaren Rahmen zur Mietpreishöhe zugesichert und die Arbeitnehmerschaft wäre froh, vor Ort wohnen zu können. Sozialer Wohnungsbau hätte am Hafen mit den dort kleingliedrig vorgesehenen Wohneinheiten vorgesehen werden können.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen der Herren Greve, Gerthenrich, Richter, Cremer und Weide, die insgesamt die bereits in der Vorberatung aufgekommene Diskussion aufgreifen, lässt der Vorsitzende zunächst über den durch Herrn Dr. Böckenhauer ergänzten SPD-Antrag (als 1.) und sodann über ungeändert in der Vorberatung beschlossenen Beschlussvorschlag der Vorlage (als 2.) abstimmen.

 

 

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Beschluss:

1. 30 % der Wohnungen des Baufelds III werden für öffentlich geförderten Wohnungsbau bestimmt, das ergibt 27 von 91 Wohnnungen. Je nach Inanspruchnahme der Förderkulisse ergibt sich ein Mietpreis pro m2 von 5,60 € oder 7,60 €. 22 Wohneinheiten sind für kostengünstige Mietwohnungen vorzusehen, wobei der Preis zwischen 8 bis 10 €/m2 liegen soll.

 

2. Die 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 soll mit dem vorgestellten Konzeptentwurf „Wohnen am Yachthafen“ fortgesetzt werden. Darin sind insgesamt 162 WE geplant, davon 39 WE für Ferienwohnungen und 49 WE für kostengünstige Mietwohnungen. Außerdem sind 10 Gewerbeeinheiten vorgesehen. In einem Teilbereich sollen die Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden. Um die im Konzept vorgesehene städtebauliche Dichte zu erreichen und eine Dominanz der Wohnnutzung zu ermöglichen, soll ein „Urbanes Gebiet“ (MU) festgesetzt werden. Zur Sicherung der kostengünstigen Mietwohnungen und der Gewerbenutzung soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 38

 

zu 1.: Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 19 Enthaltungen: 0

 Der Antrag ist damit abglehnt.

 

zu 2.: Ja Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 18 Enhtaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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