Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) nach einem vorteilsbezogenen Berechnungsmodell. Im laufenden Jahr beträgt der Abgabesatz 23,68 €. Nach den Grundsätzen der Beitragserhebung ist der Beitrag regelmäßig zu kalkulieren. Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist jährlich eine Berechnung zu erstellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu bestätigen.
Die beauftragte Firma KUBUS GmbH, Schwerin, hat die Abgabe für das Jahr 2022 kürzlich vorausschauend kalkuliert unter Einbeziehung der Nachkalkulation 2020 (siehe VO/2704/21).
Nach Modifizierung der Gästeprognose durch den Tourismusausschuss ergibt sich nach Berücksichtigung des umlagefähigen Aufwands und der durch das Sachgebiet festgestellten maßgeblichen Anzahl der Umlageneinheiten (12.716) ein Abgabesatz je Vorteilseinheit von 29,18 €.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf 1. Nachtragssatzung
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