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Auszug - Haushaltssatzung 2022  

 
 
öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 25
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 0:07 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2735/21-1 Haushaltssatzung 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/2735/21
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Der Vorsitzende unterbricht vor Aufnahme der Beratung die Sitzung für eine Lüftungspause von 23:34 bis 23:39 Uhr. Die Stadtverordneten Richter und Gerthenrich verlassen die Sitzung. Es sind nunmehr 34 Stadtverordnete anwesend.

 

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester erläutert, dass erstmalig ein doppischer Haushalt vorgelegt werde, dessen Anlagen von dem bisher Gewohntem abweichen. Das Sachgebiet Finanzen habe der Selbstverwaltung hervorragende Hilfestellung zur Umstellung gegeben und die Vorberatungen begleitet. Er verliest die Festsetzungen des Haushaltsplans.

 

Diskussion:

Herr Schmidt bezeichnet den Haushalt trotz Fehlbetrag bei steigender Steuerkraftmesszahl und Verbesserungen in den Schlüsselzuweisungen als grundsätzlich sehr solide. Neustadt in Holstein erhöhe im Gegensatz zu anderen zahlreichen Kommunen nicht seine Steuerhebesätze, sondern setze auf Stabilität und Vertrauen in die Wirtschaft, schaffe weiterhin gute Rahmenbedingungen und liefere Impulse, wie den Aktionstag „buy local“, den Klimaschutzdialog und die Informationsveranstaltung zum Thema Küsten- und Hochwasserschutz auf Antrag der CDU-Fraktion. Klimaschutz und das Erreichen der Klimaneutralität bis 2035 könne nur gemeinsam erreicht werden. Man stehe für eine weiter geordnete und sanfte Entwicklung des Tourismus, für eine familienfreundliche Stadt mit bezahlbarem Wohnraum und Investitionen in die Schulen. Herr Schmidt führt zu weiteren Investitionsbereichen wie Straßen und Wege, Radverkehrskonzept, Zuschüsse an Vereine und Verbände und dem Brandschutz aus. Die Anschaffung einer Einbruchssicherungsanlage für die Feuerwehr sollte der Selbstverwaltung Anlass geben, deren Ausstattung in Zukunft auf den Prüfstand zu stellen. Digitalisierungsbemühungen seien in der Zukunft sowohl für das Verwaltungshandeln als auch in der Kommunalpolitik in den Mittelpunkt zu stellen. Die CDU-Fraktion werde dem Haushalt zustimmen.

 

Herr Dr. Böckenhauer möchte die Haushaltberatungen zum Anlass nehmen, den Menschen zu gedenken, die im zurückliegenden Corona-Jahr gesundheitliche Einschränkungen davontrugen oder gar ihr Leben verloren haben. Die Pandemie halte weiterhin an und bestimme das Leben vielfältig. Trotz Angriffen von Querdenkenden und Impfgegnerinnen und –gegnern auf den demokratischen Rechtsstaat müsse sich die Stadtverordnetenversammlung heute profan mit dem Haushalt beschäftigen. Er hoffe, dass das im Vergleich zum Vorjahr geringere Defizit durch den Jahresabschluss ausgeglichen werden könne; es sei bereits der zweite in Folge vorgelegte defizitäre Haushalt. Der Schuldenstand verdoppele sich bis zum Jahre 2025 auf 81 Mio. €. Die Entwicklung seit Beginn der Wahlperiode mache ihm Angst. Die durch Fördermittel mitfinanzierten Investitionen in die Schulen, Verwaltungsneubau, Hafenwestseite und weitere Infrastrukturmaßnahmen seien in den Augen der Fraktion B‘90/GRÜNE alternativlos. Klimaschutz bleibe weiterhin zentrale Aufgabe in diesem Jahrzehnt. Der gemeinsame Beschluss zur Besetzung des Klimaschutzmanagements für die Erstellung eines integrierten Klimschutzkonzeptes sei elementar. Begleitet werde dies auch durch die Entscheidungen zu einer progressiven Verkehrspolitik sowie zum Küsten- und Hochwasserschutz. Seine Fraktion sei fest entschlossen, der klimaschädlichen Oberflächenversiegelung entgegenzutreten. Man werde neue Wege bei der Festlegung von Flächen für Gewerbe und Wohnbebauung gehen müssen. Auch das Nichtdurchsetzen der Regelungen zu den Schottergärten in der Landesbauordnung sei nicht hinnehmbar. Die Bauaufsicht müsse hier effizienter gestaltet werden, auch wenn dadurch weitere Personalkosten verursacht würden. Seine Fraktion danke der Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze für einen umsichtigen Umgang mit der Pandemie in der Stadt Neustadt in Holstein, der Umsetzung der Hybrid-Videokonferenzen der Gremien, einer geräuschlosen Umstellung auf den doppischen Haushalt und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung und werde dem Haushalt zustimmen.

 

Herr Kraatz informiert, dass er angesichts der vorangeschrittenen Uhrzeit seine Haushaltsrede bereits zum Protokoll übermittelt habe:

Auch wir werden dem vorliegenden Haushalt zustimmen, dies wie üblich mit wenigen Worten - denn es ist grundsätzlich alles zum Haushalt gesagt. Einzig möchte ich anmerken, dass wir weiterhin ein Auge darauf haben müssen, an den richtigen Stellen zu erhöhen und an den lebensnotwendigen Dingen nicht zu sehr zu schrauben. Beispielsweise sind Liegeplätze für Sportboote vermutlich nur selten lebensnotwendig und werden nur selten von finanziell Bedürftigen benötigt - hier kann auch mal die Gebühr erhöht werden, während ein angemessener Ausbau von Sozialwohnungen außerhalb der 1a Lagen weiter vorangehen muss. Unser Fokus muss auf der Einnahmenseite liegen - aber nicht mit Steuererhöhungen, sondern eher beim Ausbau von Gewerbeflächen. Wir müssen weiterhin damit leben, dass die Stadt von Mai bis Oktober voller Autos ist, aber das sollte Ansporn sein, Alternativen wie den Radverkehr deutlich schneller anzupacken. Letztlich bin ich sicher, dass auch die kommenden Jahre lokalpolitisch spannend bleiben und daher möchte ich besonders die interfraktionelle Zusammenarbeit und die vertrauensvolle und wertvolle Arbeit der Verwaltung hervorheben - das ist etwas sehr Besonderes in Neustadt.

 

Herr Greve verdeutlicht, dass sich ihm das mit dem Haushalt erzielte Ergebnis als überraschend positiv darstelle und man hiervon noch vor einem Jahr umstandsgemäß nicht hätte ausgehen können. Er unterstreicht die Ausführungen der Vorredner zum Investitionsbereich und zur Schuldenentwicklung und führt vor dem Hintergrund der städtischen Tätigkeiten weiter zum Küstenschutzplan des Landes aus. Er sehe die Kinder als besonders zu schützende Gruppe in der Pandemie an und argumentiert für den Ausbau der Schulsozialarbeit. Die SPD-Fraktion werde dem Haushalt zustimmen.

 

Herr Reichert würdigt eine intensive Vorberatung des Haushaltes in den Fachausschüssen, die die Konsolidierungsbemühungen verdeutlichen würden. Dennoch müssten 23,9 Mio € neu aufgenommen werden, wodurch sich das Gesamtkreditvolumen auf erschreckende 65 Mio. € steigere. Die Entwicklung der Gewerbe- und Einkommensteueranteile sei trotz Corona erfreulich. Man könne angesichts der Investitionen Positives in Neustadt, Pelzerhaken und Rettin entstehen sehen und könne stolz auf die Entwicklung schauen. Die BGN-Fraktion werde dem Haushalt zustimmen.

 

 

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Beschluss:

Die Haushaltssatzung 2022 nebst Haushaltsplan und Anlagen wird wie folgt beschlossen:

 

 § 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

36.847.400  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen2 auf

37.697.100  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

849.700  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

34.616.400  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

35.167.000  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

29.357.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

31.285.400  EUR

 

festgesetzt.

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen auf

23.293.100  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

19.384.900  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.500.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

240,93  Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge/Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge/Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.
  4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Das Video von Frau Körting wird bei der Abstimmung nicht angezeigt; es wird hier keine Stimmabgabe gewertet.

Der Beschluss wurde nach 0:00 Uhr gefasst.

 

 

 

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