Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Für die sogenannte „Südspitze“ an der Hafenwestseite wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag sieht gemäß den Vorgaben des Rahmenplanes als Bebauung eine städtebauliche Dominante vor, welche die Hafenpartie mit einem höheren Gebäude abschließt. Die Nutzung des Gebäudes soll in seiner Gesamtheit einen Anziehungspunkt bzw. „Magneten“ im südlichen Bereich der Hafenwestseite schaffen. Der vorhandene Handwerksbetrieb soll in seiner Funktion als Handwerksbetrieb, der Arbeitsleistungen an Schiffen erbringt, erhalten bleiben. Beschlussvorschlag:1. Für das Gebiet „östlich der Werftstraße und westlich des Hafens, südlich der Straße Am Hafen“ (siehe Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 95 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden; Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: » Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gebäudes mit gemischter Nutzung geschaffen werden. « 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich
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