Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert die Vorlage und führt zum Beschlussvorschlag aus.
Diskussion: Herr Schmidt führt angesichts der Abwägungen zu den Themenfeldern Waldbestand, Waldschutzstreifen und Nachpflanzungen Zweifel an der Umweltverträglichkeit des Projektes mit dem BUND als Vorhabenträger an. Dem aktuellen Pressespiegel nach seien zudem die Kosten nunmehr auf 8 Mio. € angewachsen. Die Selbstverwaltung erkenne die wichtige Bedeutung des Umwelthauses und sei bislang in allen Belangen entgegengekommen. Trotz der Bedenken werde die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen.
Herr Weber greift Punkt 8.2 der Abwägung auf und stellt die Frage, wo innerhalb des Stadtgebietes eine rechnerisch erforderliche Ersatzaufforstungsfläche von ca. 9.000 m² realisiert werden könne.
Frau Weise verdeutlicht zunächst den Verfahrensstand zum heutigen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss; es würden in der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weitere Konkretisierungen erfolgen. Die Entwidmung des Bereiches mit einer Größe von 3.000 m² für die Ausweisung als Grünfläche, der im Verhältnis 1:3 Ersatzaufforstungen bedinge, bedeute im Übrigen nicht zwangsläufig den Verlust des Waldes. Neben einer Auslichtung der Fläche sei lediglich die Fällung von drei Bäumen für den Baukörper vorgesehen. Die Ersatzfläche müsse vom BUND gefunden und getragen werden. Sei dieses nicht möglich, bestehe die Möglichkeit einer Ablösezahlung beim Kreis, der dann entsprechend innerhalb des Kreisgebietes aufforsten würde.
Die Herren Vowe und Weber sprechen sich für eine Realisierung der Ausgleichsfläche im Stadtgebiet aus.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 für die Erweiterung des Umwelthauses im Kaisergehölz und die Begründung werden in den Fassungen, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 davon anwesend: 38
Ja-Stimmen: 38 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||