Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 93 hat in der Zeit vom 07.10.2021 bis zum 20.10.2021 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) sind mit Schreiben vom 06.10.21 im Rahmen der frühzeitigen TöB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB um eine Stellungnahme gebeten worden.
Die während dieser frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses abzuwägen. Mit den durch die Abwägung erfolgten Änderungen wird der Entwurf des Planes gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, die TöB werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB darüber informiert. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 für die Erweiterung des Umwelthauses im Kaisergehölz und die Begründung werden in den Fassungen, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Vorentwurf des B-Planes Nr. 93 Vorentwurf der Begründung zum B-Plan Nr. 93 Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung gem. (§ 3(1) und § 4(1) BauGB)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||