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Auszug - Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 0:07 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2714/21 Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2700/21
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert die Vorlage.

 

Diskussion:

Herr Reichert erklärt, dass er die Vorlage für nicht aussagefähig halte und beantragt angesichts der in den Beratungen zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages für den Bereich aufgekommenen Diskussionen über die Erhaltung des Werftbetriebes in räumlicher, vertraglicher und zeitlicher Hinsicht und den umschriebenen Nutzungsmischformen und deren investorenseitigen Umsetzung eine Rückverweisung an den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zur erneuten Beratung.

 

Herr Greve spricht sich dafür aus, sich auf die Backe-Werft beziehende Regelungen aus der Beschlussfassung außen vor zu lassen.

 

Herr Weber konstatiert, dass ein handwerklicher Werftbetrieb der Planung nach weiter bestehen werde.

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den Rückverweisungsantrag (als a) und sodann über den Beschlussvorschlag entsprechend der Vorberatung (als b) abstimmen.

 

 

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Beschluss:

a) Die Vorlage wird in den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zur weiteren Beratung zurückverwiesen.

 

b)

1. Für das Gebiet „östlich der Werftstraße und westlich des Hafens, südlich der Straße Am Hafen“ (siehe Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 95 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden; Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

» Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gebäudes mit gemischter Nutzung geschaffen werden. «

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 38

 

zu a) Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 28 Enthaltungen: 1

zu b) Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 1

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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