Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Aufgrund von Verzögerungen im laufenden Vergabeverfahren kann die Vergabeentscheidung am 01.12.2021 im Hauptausschuss und am 09.12.2021 in der Stadtverordnetenversammlung nicht vorberaten und nicht entschieden werden. Um den vertraglichen Baubeginn vom 15.03.2022 der Maßnahme zu halten, muss die Auftragserteilung Anfang Februar 2022 erfolgen. Eine Baumaßnahme dieser Größenordnung braucht für die Materialbestellung eine gewisse Vorlaufzeit. Die erste Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2022 ist am 24.02.2022, was eine Auftragserteilung Ende Februar zu Folge hätte. Der Aufwand für die Einberufung einer Sondersitzung wäre aus Kostengründen und pandemiebedingt unverhältnismäßig. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Hauptausschuss, für die Straßenbaumaßnahme Um- und Ausbau "Am Heisterbusch" 2. und 3. BA, abweichend von der Hauptsatzung, auch über die Vergabe von Aufträgen über 500.000 € zu entscheiden.
Der Stadtverordnetenversammlung ist die Entscheidung des Hauptausschusses im Nachgang zur Kenntnis zu geben. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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