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Vorlage - VO/2735/21-1  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/2735/21
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
09.12.2021 
öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gegenüber dem 1. Entwurf der Haushaltssatzung 2022 hat sich der Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes von bisher 1.223.000 € um 373.500 € auf 849.700 € reduziert. Dies ist im Wesentlichen auf die positive November-Steuerschätzung zurückzuführen. Nähere Erläuterungen können dem Vorbericht entnommen werden.

 

Das Investitionsvolumen 2022 sinkt um 615 T€, um diesen Betrag sinkt auch die Kreditermächtigung. Die Verpflichtungsermächtigung steigt um 595 T€ (Verlagerung der anteiligen Mittel für die Beschaffung der Kraftdrehleiter für die Freiwillige Feuerwehr in das Jahr 2023 - voraussichtlichen Auslieferungstermin).

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2022 nebst Haushaltsplan und Anlagen wird wie folgt beschlossen:

 

 

 § 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

36.847.400  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen2 auf

37.697.100  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

849.700  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

34.616.400  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

35.167.000  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

29.357.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

31.285.400  EUR

 

festgesetzt.

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen auf

23.293.100  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

19.384.900  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.500.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

240,93  Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge/Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge/Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.
  4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

1 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltsplan 2022 (11140 KB)      
Stammbaum:
VO/2735/21   Haushaltssatzung 2022   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/2735/21-1   Haushaltssatzung 2022   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich