Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gegenüber dem 1. Entwurf der Haushaltssatzung 2022 hat sich der Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes von bisher 1.223.000 € um 373.500 € auf 849.700 € reduziert. Dies ist im Wesentlichen auf die positive November-Steuerschätzung zurückzuführen. Nähere Erläuterungen können dem Vorbericht entnommen werden.
Das Investitionsvolumen 2022 sinkt um 615 T€, um diesen Betrag sinkt auch die Kreditermächtigung. Die Verpflichtungsermächtigung steigt um 595 T€ (Verlagerung der anteiligen Mittel für die Beschaffung der Kraftdrehleiter für die Freiwillige Feuerwehr in das Jahr 2023 - voraussichtlichen Auslieferungstermin). Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2022 nebst Haushaltsplan und Anlagen wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
festgesetzt. § 2
Es werden festgesetzt:
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
§ 5
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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