Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2020 (s. VO/2470/20) wird zum 01.01.2022 die ganzjährige Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein eingeführt. Basierend auf der Vor- und Nachkalkulation des Tourismusbeitrags (s. VO/2704/21-1) bleibt die Höhe des Tourismusbeitrags stabil.
Insbesondere hervorzuheben sind die Veränderungen - der Bemessungszeiträume - Vorsaison = 01.01. bis 30.04. (vorher 01.04.-31.05.), - Hauptsaison = 01.05. bis 30.09. (vorher 01.06.-31.08.), - Nachsaison = 01.10. bis 31.12. (vorher 01.09.-31.10. und 01.-31.12.),
- aus Saisonbeitrag wird zukünftig der Jahrestourismusbeitrag.
Die Änderungen sind in den Anhängen rot markiert. Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein tritt am 01.01.2022 in Kraft. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf Neufassung Satzung Tourismusbeitrag 2022 Synopse Neufassung Satzung Tourismusbeitrag 2021/2022
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