1. Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
26.01.2017 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungenmit folgender Änderung gebilligt: Die Bezeichnung „SO Fremdenbeherbergung“ wird in „SO Hotel“ geändert.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen:0Enthaltung: 0
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23.02.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 13 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Vorlage wird in den Umwelt- und Verkehrsausschuss verwiesen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Bürgervorsteher Sela betritt den Raum und übernimmt die Sitzungsleitung.
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14.03.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
Ö 10 - (offen)
Beschluss:
1. Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „An der Wiek“ und die Begründung werden mit folgender Änderung gebilligt: Die Bezeichnung „SO Fremdenbeherbergung“ wird in „SO Hotel“ geändert.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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27.04.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.