Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 wurde am 05.08.2015 gem. § 16 LaPlaG bei der Landesplanungsbehörde angezeigt, gem. § 4 (1) BauGB an die Träger öffentlicher Belange und gem. § 2 Abs. 2 BauGB an die Nachbargemeinden gesandt. Aufgrund der Stellungnahmen wurden ein Artenschutzbeitrag und ein Umweltbericht mit Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung und erweiterter FFH-Vorprüfung erstellt (s. Anlagen).
Im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses sind die eingegangenen Bedenken und Anregungen abzuwägen. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf B-Plan Nr. 86 Entwurf der Begründung zum B-Plan Nr. 86 Abwägungsvorschlag Umweltbericht Artenschutzbeitrag Vertragsentwurf Waldersatz
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