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Auszug - Bebauungsplan Nr. 86 "Franck´sche Tannen", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 21
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1709/17 Bebauungsplan Nr. 86 "Franck´sche Tannen",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Bau- und Planungsausschussvorsitzende Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.

 

Diskussion:

Herr Heckel stellt dar, dass die Fraktion der Grünen eine zweireihige Bebauung ablehne, da sich der Wald durch diese Bebauung stark verkleinere. Eine einreihige Bebauung trage die Fraktion der Günen hingegen mit.

 

Herr Reichert macht deutlich, dass sich generell über die Entwicklung des Ortsteils Pelzerhaken Gedanken gemacht werden sollte. In der BGN-Fraktion sei die zweireihige Bebauung ebenfalls Thema gewesen.

 

Herr Dr. Böckenhauer unterstreicht die Ausführung von Herrn Heckel. Seiner Ansicht nach gebe es ausreichende Baumöglichkeiten in Neustadt in Holstein. Soeben sei die Erweiterung des Baugebietes Lübscher Mühlenberg beschlossen worden. Dies habe die Fraktion der Grünen vorbehaltlos mitgetragen. In diesem Falle hingegen gehe es seiner Ansicht nach nur um das Interesse des Eigentümers, sein Grundstück zu vermarkten. Er hinterfragt, ob dies bei der Masse an Baugrundstücken notwendig sei. Neustadt in Holstein habe wenig Wald im Stadtgebiet. Durch die zweireihige Bebauung werde die Waldfläche bedeutend verkleinert. Er appelliert an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, dieses Projekt zu kippen. Er stellt fest, dass es bisher keinerlei vertragliche Vereinbarung oder Absicherung darüber gebe, dass der Wald im Falle einer zweireihigen Bebauung bestehen bleibe und bittet um Stellungnahme der Verwaltung.

 

rgerbeteiligung:

Herr Morgenroth ist der Ansicht, dass der Wald im Falle einer zweireihigen Bebauung kaum noch zugänglich sei. Dies habe seiner Auffassung nach eine ähnliche Situation wie im Dittmer- Wald zur Folge. Er habe keine Bedenken gegen die Stiftung, jedoch bezweifelt er, dass sich der Restwald entsprechend entwickeln könne. Er macht auf allgemeine Probleme des Naturschutzes in Pelzerhaken aufmerksam.

 

Diskussion:

Bürgermeisterin Dr. Batscheider macht deutlich, dass es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen den Eigentümern und der Stiftung handele. Frau Weise habe jedoch mittlerweile eine vom Amtsgericht beglaubigte Absichtserklärung zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Stiftung erhalten, mit der sich die Eigentümer auf die Übertragung des restlichen Waldes an die Stiftung Naturschutz im Falle eines Satzungsbeschlusses festlegen. Die Bürgermeisterin verliest diese.

 

Herr Weber schlägt vor, über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss in der heutigen Sitzung zu befinden. Bevor der endgültige Satzungsbeschluss gefasst werde, solle die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag mit der Stiftung bzw. den Eigentümern schließen, um die städtischen Ziele zu erreichen.

 

Frau Weise ergänzt, dass ihr mittlerweile auch die Satzung der Stiftung vorliege. Hier sei der Zweck der Stiftung hinreichend beschrieben. Sie habe den Ausschüssen entnommen, dass es Wunsch aller sei, dass der Wald in seiner Qualität aufgewertet werde. Der von Herrn Morgenroth erwähnte Weg diene der Bewirtschaftung und Unterhaltung des Waldes. Sie erklärt, dass der Wille der Selbstverwaltung nur durchgesetzt werden könne, wenn sich die Selbstverwaltung zur zweireihigen Bebauung bekenne, da der Übergang des Waldeigentums an die Stiftung an die Schaffung des Baurechtes geknüpft sei.

 

Herr Kasten macht deutlich, dass die Baugrundstücke in Pelzerhaken nicht mit den Baugrundstücken im Stadtgebiet vergleichbar seien. Es könne also nicht behauptet werden, dass es in Neustadt in Holstein genügend Baugrundstücke gebe. Weiterhin sei die Beschneidung des Waldes durch eine zweireihige Bebauung in seinen Augen nicht so gravierend, dass eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes in den Rettiner Wiesen hieraus abzuleiten sei. Die Aufwertung des Waldes durch die Bebauung spreche für das vorgeschlagene Verfahren.

 

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

 

 

 

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