Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1735/17  

 
 
Betreff: Resolution zur praxisorientierten Neugestaltung der Sicherheitsvorschriften für Traditionsschiffe (SchSV)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:5 Tourismus-Service Bearbeiter/-in: Heß, Vera
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zustimmung
27.04.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur plant den Erlass einer neuen Verordnung über die Sicherheit auf Traditionsschiffen. Die neue Richtlinie stellt hohe Anforderungen, die für viele Schiffe technisch oder finanziell nicht umsetzbar ist. Von betroffenen Eignern, Verbänden und Vereinen wurden offene Briefe mit der Bitte um Intervention an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sowie mit der Bitte um Entwicklung einer soliden, praxistauglichen Verordnung an den Bundesminister Alexander Dobrindt gerichtet. Der Bundesrat und die Parlamente der Küstenbundesländer haben gegen die Durchsetzung der Richtlinie votiert. Der Schleswig-Holsteinische Landtag lehnt den Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften für Traditionsschiffe ab. Die überarbeitete Version der Verordnung lässt die geltend gemachten Bedenken leider nahezu unberücksichtigt.

 

Wegen der in ihrem Hafen beheimateten und ihn regelmäßig anlaufenden Traditionsschiffe fordert die Stadt Neustadt in Holstein mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27. April 2017

 

  1. die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, ihrem gemeinsamen Antrag der Küstenländer vom 22. März 2017 Nachdruck zu verleihen;

 

  1. das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf, die Verordnung unter Beteiligung der sachkundigen Verbände zu überarbeiten, um den Erhalt einer sicheren Traditionsschifffahrt unter Wahrung des maritimen Kulturerbes, das von regionaler bis hin zu internationaler Bedeutung ist, zu erreichen.

 

Begründung:

 

Der herausgegebene Entwurf für die Sicherheitsrichtlinie auf Traditionsschiffen sieht Änderungen und Vorschriften vor, die weitreichende Folgen für unsere Stadt haben werden. Die Stadt Neustadt in Holstein wurde 1244 aufgrund ihrer fjordähnlichen Lage - und besten Voraussetzungen für einen geschützten Hafen - in der Lübecker Bucht gegründet. Seit dem Jahr 1474 n.Chr. beherbergt Neustadt in Holstein das älteste Fischeramt Deutschlands. Seither ist der Hafen Dreh- und Angelpunkt dieser Region.

 

Wir, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein, haben in den vergangenen Jahren in einem intensiven Prozess die Entwicklung unserer Stadt vorangetrieben. Hierzu zählt vor allem die Entwicklung der Hafenwestseite, welche zukunftsfähig gestaltet werden muss. Externe Gutachten haben ergeben, dass der Betrieb eines gewerblichen Hafens in dieser Größenordnung betriebswirtschaftlich kaum darstellbar und wenig zukunftsfähig ist.

Die Zukunft dieses Hafens liegt in der Entwicklung eines attraktiven Quartiers. Unter Einbezug großer Bürgerbeteiligung haben wir in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein am 25.02.2016 eine epochale Entscheidung zur zukünftigen Nutzungsstruktur des Hafens getroffen:

 

Leben und Arbeiten im Hafen sowie maritimen Tourismus

 

Für die Entwicklung des neuen Nutzungskonzeptes der Hafenwestseite wurde ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben. Die maritim-touristische Entwicklung des Quartiers ist die wichtigste Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Der Tourismus ist neben dem Gesundheitssektor der stärkste Wirtschaftsmotor unserer Region. Die touristische Wertschöpfungskette sichert Arbeitsplätze und die Daseinsvorsorge in unserer ländlichen Region.

Der Hafen mit den Traditionsschiffen gehört zu den Stärken und Chancen der Stadt Neustadt in Holstein. Nur ein authentischer, lebendiger Hafen ist ein Alleinstellungsmerkmal im touristischen Wettbewerb und zugleich Reiseanlass für die Gäste der Lübecker Bucht. Die Stadt Neustadt profiliert sich derzeit - basierend auf der epochalen Entscheidung zur maritim-touristischen Entwicklung des Hafens -  mit der Stadt(marketing)-Marke „hafenheimat“. Alle aktuellen Maßnahmen und zukünftigen Ausrichtungen der Stadt bedingen einen attraktiven, authentischen Hafen.

 

Die Schiffe, die unseren Hafen prägen, müssen bei Einführung der Verordnung in ihrem baulichen Zustand und somit in ihrem Aussehen nachhaltig verändert werden, so dass die Historizität enorm leiden wird. Vielmehr muss jedoch damit gerechnet werden, dass der Umbau der Traditionsschiffe gar nicht stattfinden kann, da der finanzielle Aufwand zur Umsetzung der Forderungen die monetären Möglichkeiten der Eigner übersteigt. Die neu gefassten Vorschriften zur Seediensttauglichkeit der Besatzung und ihrer  Ausbildung dürften die meisten ehrenamtlichen Betreiber von Traditionsschiffen schlicht überfordern. Den aktuellen Unterhalt der zeit- und kostenintensiven Traditionsschiffe können die Betreiber nur durch Spenden oder Ausflugsfahrten mitfinanzieren. Die Eigner - zumeist Einzelpersonen oder eingetragene Vereine - können die Umrüstungen nicht finanzieren. Die Insolvenz der Eigner und die Verschrottung der Schiffe wäre im schlimmsten Fall die Folge, wenn die Sicherheitsrichtlinie greift.

Wir fordern daher die Erarbeitung praxisorientierter Anforderungen der Sicherheitsrichtlinien für die Traditionsschiffe, um deren Fortbestand zu sichern.

Die Schifffahrt gehört seit Gründung der Stadt zum Stadtbild – hier, am Neustädter Hafen, schlägt seit Jahrhunderten das Herz einer ganzen Region. Einer ganzen Region droht der Verlust ihrer Identität und ihres maritimen Kulturerbes. 


Beschlussvorschlag:

Die anliegende Resolution wird beschlossen. Die Verwaltung wird gebeten, diese Resolution der Landesregierung Schleswig-Holstein (Ministerpräsident und nachrichtlich an das Wirtschaftsministerium) zu übersenden. Eine Kopie erhalten die Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein und der Tourismusverband Schleswig-Holstein, um die Resolution dann möglichst öffentlichkeitswirksam zu unterstützen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

2017 03 22 Brief ndt. Ländern an BMVI Traditionsschiffe

2017 03 26 Offener Brief GSHW an Frau Dr. Angela Merkel

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2017 03 22 Brief ndt. Ländern an BMVI Traditionsschiffe (145 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 2017 03 26 Offener Brief GSHW an Frau Dr. Angela Merkel (950 KB)