Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1681/17  

 
 
Betreff: 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 (südlicher Lübscher Mühlenberg),
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
26.01.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zurückgestellt   
02.03.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zurückgestellt   
23.03.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses geändert beschlossen   
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
14.03.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (offen)   
30.03.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
27.04.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der B-Plan Nr. 83 „südlicher lübscher Mühlenberg“ ist seit dem 21.03.2014 rechtskräftig. Die für Einfamilienhäuser vorgesehenen Baugebiete sind weitgehend bebaut. Für den geplanten Geschosswohnungsbau in Verlängerung der Kirchhofsallee konnte bisher kein Investor gefunden werden. Der jetzige Eigentümer beabsichtigt nun, diese Flächen selbst zu bebauen, sofern an den Festsetzungen einige Modifizierungen vorgenommen werden. Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.  


Beschlussvorschlag:

1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden:

  • Lage der überbaubaren Grundstücksflächen und des Mehrzweckplatzes,
  • Trauf- und Firsthöhe,
  • Änderung der zul. Dachformen,
  • Festsetzung eines Mindestmaßes an Flächen für der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und Dienstleistungen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:   X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 Sämtliche Kosten werden vom Investor übernommen

 


Anlage/n:

Ausschnitt aus dem B-Plan Nr. 83 (Ursprungsplan)

Geltungsbereich der 1. Änderung  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B_83_Teil_A_tlw (489 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich B_83_1_Gelt_Ber_1 (263 KB) PDF-Dokument (136 KB)