Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der B-Plan Nr. 83 „südlicher lübscher Mühlenberg“ ist seit dem 21.03.2014 rechtskräftig. Die für Einfamilienhäuser vorgesehenen Baugebiete sind weitgehend bebaut. Für den geplanten Geschosswohnungsbau in Verlängerung der Kirchhofsallee konnte bisher kein Investor gefunden werden. Der jetzige Eigentümer beabsichtigt nun, diese Flächen selbst zu bebauen, sofern an den Festsetzungen einige Modifizierungen vorgenommen werden. Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Beschlussvorschlag:1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Ausschnitt aus dem B-Plan Nr. 83 (Ursprungsplan) Geltungsbereich der 1. Änderung
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