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Auszug - 38. Änderung des F-Planes (nördlicher Lübscher Mühlenberg), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1680/17 38. Änderung des F-Planes (nördlicher lübscher Mühlenberg),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Bau- und Planungsausschussvorsitzende Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.

 

Herr Schöner verlässt den Raum.

Herr Vowe betritt den Raum.

 

rgerbeteiligung:

Herr Morgenroth erklärt, dass in der Nähe des betroffenen Grundstückes vor Jahren ein nun etwa 2 ha großes Biotop angelegt worden sei. Bei diesem Biotop handele es sich mittlerweile um ein gesetzlich verankertes Biotop gem. § 30 des BnatSchG. Im Namen des BUND habe er bereits im Februar diesen Jahres schriftlich eingewendet, dass das geplante Regenrückhaltebecken lediglich als Durchlaufbecken dienen könne. Die durch Niederschläge entstehenden Sedimente könnten seiner Ansicht nach nicht ausreichend vom Rückhaltebecken zurückgehalten werden und fließen somit in das Biotop. Er erklärt, dass es bisher keinerlei Reaktion auf sein Schreiben gegeben habe. Daher habe er nun erneut Einwendungen dagegen erhoben. Die Firma Gollan habe er ebenfalls bereits kontaktiert und ihr mitgeteilt, dass das Regenrückhaltebecken als ausgetieftes Becken gebaut werden müsse, ähnlich wie beim Pelzerhof. Es müssten ca. 30 m³ Sediment pro Jahr im Becken aufgefangen werden. Seiner Ansicht nach, müsse das Becken alle fünf Jahre gereinigt werden und es müsse eine Selbstüberwachung der Sedimentsqualität inklusive des Ziehens von Sedimentsproben durch die Stadtwerke erfolgen, bevor das Regenwasser in das Biotop eingeleitet werde. In seinen Augen sei das Biotop das Highlight des Baugebietes und dürfe daher nicht im Laufe der kommenden Jahre vernichtet werden. Seiner Ansicht nach dürfe diese Fläche nicht Sedimentsersatzfläche werden. Die derzeit verwendeten technischen Anlagen erfüllen nicht die Ansprüche eines vernünftigen Regenrückhaltebeckens.

 

Diskussion:

Herr Sela bedankt sich für die Ausführung und erklärt, dass die Anregungen im Rahmen des B-Planverfahrens behandelt werden.

 

Herr Heckel erklärt, dass das beigefügte Verkehrs- und Lärmgutachten veraltet sei und es mittlerweile neue Erkenntnisse hierzu gebe, welche entsprechend eingepflegt werden sollten. 

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf der 38. Änderung des F-Planes für das Gebiet „rdlicher lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus den anliegenden Beschluss-empfehlungen ergeben, gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

 

 

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