Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Vorentwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 01.11.2016 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB an die Träger öffentlicher Belange gesandt. Die daraufhin eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses abzuwägen. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 38. Änderung des F-Planes für das Gebiet „nördlicher lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus den anliegenden Beschluss-empfehlungen ergeben, gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 38. Änderung des F-Planes Entwurf der Begründung zur 38. Änderung des F-Planes Faunistische Bestandserfassung und artenschutzfachliche Betrachtung (Lutz, 19.10.2012) Lärmtechnische Untersuchung Teil 1, WVK, 14.12.2012 Verkehrsgutachten, WVK, 14.12.2012 Beschlussempfehlungen Planungsbüro Ostholstein
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