Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 05.08.2015 gem. § 16 LaPlaG bei der Landesplanungsbehörde angezeigt, gem. § 4 (1) BauGB an die Träger öffentlicher Belange und gem. § 2 Abs. 2 BauGB an die Nachbargemeinden gesandt. Aufgrund der Stellungnahmen wurden ein Artenschutzbeitrag und ein Umweltbericht mit Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung und erweiterter FFH-Vorprüfung erstellt (s. Anlagen), die bereits so detailliert sind, dass sie auch für die verbindliche Bauleitplanung (B-Plan Nr. 86) ausreichen (s. jeweiliger Titel).
Im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses sind die eingegangenen Bedenken und Anregungen abzuwägen. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 34. Änderung des F-Planes für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 34. Änderung des F-Planes Entwurf der Begründung zur 34. Änderung des F-Planes Artenschutzbeitrag zu B-Plan 86 Umweltbericht Abwägungsvorschlag
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