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Vorlage - VO/1706/17-1  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 79 (beiderseits der Eutiner Straße),

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr WeberBezüglich:
VO/1706/17
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
27.04.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 79 wird im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB aufgestellt. Mit dem Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2009 wurden folgende Planungsziele festgelegt:

 

-          Sicherung der Flächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben

 

-          Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

 

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Landesplanungsbehörde, der TöB und die öffentliche Auslegung vorgesehen. Hierfür ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 wurde am 21.03.2017 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 02.03.2017 folgende Anregungen zum Vorentwurf gegeben:

 

-          Arztpraxen sollen zulässig sein.

-          Eine direkte Zufahrt des Busunternehmens Möller zur L 309 soll ermöglicht werden, um die Straßen Reiferbahn und Priesterkoppel zu entlasten.

-          Die vordere Baugrenze nordwestlich der Eutiner Straße soll auf die vorhandene Bauflucht zurückgenommen werden.

 

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat auf seiner Sitzung am 30.03.2017 folgende weitere Anregung zum Vorentwurf gegeben:

 

-          Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll um die Fläche zwischen Alter Lübecker Landweg, Eutiner Straße und Am Lienaupark erweitert werden.

 

Die Anregungen des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses wurden in den anliegenden Entwurf eingearbeitet.


Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet „beiderseits der Eutiner Straße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Entwurf des B-Planes Nr. 79 (Planzeichnung und Text)

Entwurf der Begründung des B-Planes Nr. 79

Anlage zur Begründung (Schallgutachten)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf des B-Planes Nr. 79 (Planzeichnung und Text) (907 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf der Begründung des B-Planes Nr. 79 (304 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage zur Begründung (Schallgutachten) (6015 KB)      
Stammbaum:
VO/1706/17   Bebauungsplan Nr. 79 (beiderseits der Eutiner Straße), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   32 Planung   Vorlage öffentlich
VO/1706/17-1   Bebauungsplan Nr. 79 (beiderseits der Eutiner Straße), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   32 Planung   Vorlage öffentlich