Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die 29. Änderung des F-Planes umfasst die Geltungsbereiche der 4. und 6. Änderung des B-Planes 54. Um zu gewährleisten, dass sich diese B-Plan-Änderungen aus dem F-Plan entwickeln, ist dessen 29. Änderung erforderlich.
Für die 29. Änderung des F-Planes wurde bereits am 24.02.2011 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Weitere Verfahrensschritte wurden noch nicht eingeleitet. Auf die frühzeitige Beteiligung der TöB (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann verzichtet werden, da diese bereits auf B-Plan-Ebene (4. und 6. Änderung des B-Planes Nr. 54) stattgefunden hat. Da nunmehr die eigentliche TöB-Beteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden sollen, ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der Planzeichnung Entwurf der Begründung FFH-Prüfung zur 4. und 7. Änd. B-Plan 54, s. Anlagen zu VO/1685/17 (4. Änd. B-Plan 54) Artenschutzfachbeitrag zur 7. Änd. B-Plan 54, s. Anlagen zu VO/1685/17 (4. Änd. B-Plan 54)
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