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Auszug - 6. Änderung B-Plan Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1686/17 6. Änderung B-Plan Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Bau- und Planungsausschussvorsitzende Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.

 

rgermeisterin Dr. Batscheider weist darauf hin, dass die Beschlussempfehlung vom Bau- und Planungsausschuss und vom Umwelt- und Verkehrsauschuss modifiziert worden sei.

 

Herr Weber stimmt dem zu und verliest den geänderten Beschlussvorschlag.

 

Diskussion:

Herr Greve stellt fest, dass es sich bei TOP 16 und 17 um denselben B-Plan handele, die Tagesordnungspunkte jedoch unterschiedlich bezeichnet seien und hinterfragt dies.

 

Frau Weise erklärt, dass es sich hier um einen flächenmäßig sehr großen B-Plan handele. Die jeweiligen Änderungen im TOP 16 und 17 betreffen unterschiedliche Bereiche. Um auch verwaltungsseitig eine bessere Übersichtlichkeit zu schaffen, wurden die jeweiligen Änderungen unterscheidlichen mit Arbeitstiteln versehen.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt: In Ziff. 1.2 der textlichen Festsetzungen sollen statt 1 Standpylon mit 11 m Höhe 2 Werbestelen mit je max. 9 m Höhe festgesetzt werden. Die Größe der Ferienhäuser (130 m²) soll auf Seite 19 der Begründung (Ziff. 2.1.2) angepasst werden.

 

2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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