Beschluss:
A) siehe Antrag der BGN Fraktion in der Anlage 1.
B) Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 ist im Jahr 2016 mit höchster Priorität
zu bearbeiten unter Vorrang vor allen anderen Planungen der Priorität 1 (siehe Anlage 3)
C) Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 ist im Jahr 2016 mit hoher Priorität zu
bearbeiten, so dass das Bauleitplanverfahren im Jahre 2016 möglichst weit fortgeschritten ist zusammen mit anderen sehr wichtigen Planungen der Priorität 1(siehe Anlage 3).
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