Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Rukat verlässt wegen Befangenheit für die Dauer dieses Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.
Herr Rieger erläutert die Inhalte des Bebauungsplanes.
Herr Greve fragt, weshalb die Flächen beiderseits der Straße am Heisterbusch südlich der Bödelsollstraße nicht in den Geltungsbereich einbezogen worden seien. Frau Weise antwortet, dass hier zurzeit keine baulichen Aktivitäten zu verzeichnen seien, welche die Aufstellung eines B-Planes erforderlich machten; außerdem wolle man das Bauleitplanverfahren nicht durch Problematiken aus diesem Bereich (zum Beispiel Sicherung der Freiflächen) belasten.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Weber den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 für das Gebiet „Beiderseits der Straße „Am Heisterbusch“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0Befangen: 1
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