Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 wurde am 29.02.2016 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Als nächster Verfahrensschritt sind die Beteiligung der Landesplanungsbehörde, der TöB und die öffentliche Auslegung vorgesehen. Hierfür ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich.
Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg/Spaltsberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 (Planzeichnung und Text) Entwurf der Begründung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 33
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