Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Weise erinnert daran, dass im Jahre 2014 die beiden Sanierungsgebiete „Altstadt“ und „Hafen-Westseite“ förmlich beschlossen wurden und dass das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen, in den Maßnahmengebieten „Bildung und Betreuung“ und „Sport und Freizeit“ zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Aufgrund der neuen Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig Holstein von 2015 ist es jedoch erforderlich, dass auch die Maßnahmegebiete förmlich beschlossen werden.
Auf die Frage von Herrn Brodowski weshalb Teile der Jacob-Lienau-Schule nicht zum Maßnahmegebiet gehören, antwortet Frau Weise, dass Schulbauten nicht förderfähig seien.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Im Rahmen der Städtebauförderungsmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ werden die beiden Maßnahmegebiete „Bildung und Betreuung“ und „Sport und Freizeit“ (Abgrenzung siehe Anlage) beschlossen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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