Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 wurden dem Bau- und Planungsausschuss am 21.01.2016 vorgestellt.
Am 29.02.2016 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Als nächster Verfahrensschritt sind die Beteiligung der Landesplanungsbehörde, der TöB und die öffentliche Auslegung vorgesehen. Hierfür ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich.
Gleichzeitig soll das Bauleitplanverfahren auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt werden, um die inhaltliche Arbeit zu erleichtern und das Verfahren zu beschleunigen.
Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt:
- Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. - Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, werden nicht vorbereitet oder begründet. - Es besteht keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.
Als Verfahrensfolgen wird von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Als inhaltliche Folgen aufgrund der Umstellung des Verfahrens gem. § 13 BauGB wird von der
- Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, - dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, - der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB, - der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, - und der Durchführung des Monitoring nach § 4c BauGB
abgesehen.
Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken Am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Das Bauleitplanverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 61 (Planzeichnung und Text) Entwurf der Begründung der 4. Änderung des B-Planes Nr. 61 Anlage zum Entwurf der Begründung der 4. Änderung des B-Planes Nr. 61 (FFH-Vorprüfung)
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