Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:In der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2014 wurden die beiden Sanierungsgebiete „Altstadt“ und „Hafenwestseite“ beschlossen. Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB, in denen die Abgrenzungen der Maßnahmegebiete „Bildung und Betreuung“ und „Sport und Freizeit“ dargestellt sind, wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
Seitens des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten wird der räumlichen Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme in der vorgelegten Form (s. Anlage, die auch im Dezember 2014 vorlag) zugestimmt.
Gemäß der neuen Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein von 2015 ist es jedoch erforderlich, dass auch die Maßnahmegebiete von der Gemeinde zu beschließen sind.
Beschlussvorschlag:Im Rahmen der Städtebauförderungsmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ werden die beiden Maßnahmegebiete „Bildung und Betreuung“ und „Sport und Freizeit“ (Abgrenzung siehe Anlage) beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Maßnahmegebiete
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