Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Weber verweist auf die Nachlieferungen, die ergänzend zur Sitzungsvorlage vorgelegt wurden und Bedenken und Anregungen von Anwohnern enthalten, die sich teilweise für und teilweise gegen die geplante Änderung aussprechen.
Herr Rieger erklärt, dass am 29.02.2016 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für diese Planung durchgeführt wurde. Seither seien mehrere Bedenken und Anregungen eingegangen. Er erläutert den bisherigen Inhalt des Ursprungsplanes sowie die im Rahmen der 2. Änderung vorgesehenen Abweichungen davon anhand einer Präsentation.
Herr Weber bittet die anwesenden Gäste um Wortmeldungen.
Einige Anwohner sprechen sich gegen die geplante bauliche Verdichtung aus, da diese nicht auf allen Grundstücken möglich sei und einige Nachbargrundstücke negativ beeinträchtigt würden. Andere Anwohner haben keine Probleme damit, dass im Garten der zum Teil großen Grundstücke ein weiteres Haus entsteht.
Auch unter den Mitgliedern des Ausschusses gibt es hierzu unterschiedliche Ansichten. Schließlich setzt sich der Vorschlag durch, alle Betroffenen zu einem Mediationsverfahren einzuladen, bei dem die Planung sachlich vorgestellt wird, die Auswirkungen erläutert werden und Varianten beraten werden, um einen Kompromiss zu finden, der von einer möglichst breiten Mehrheit der Nachbarn getragen wird.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet „Mastkobener Weg II“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Das Bauleitplanverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 wird auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB umgestellt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt für die weitere Planung ein Mediationsverfahren, an dem die Verwaltung, der Ausschussvorsitzende und sein Stellvertreter teilnehmen und zu dem alle Betroffenen eingeladen werden sollen. Zu den Betroffenen zählen alle Eigentümer im Geltungsbereich der 2. Änderung sowie alle Anlieger der Straße Erlengrund.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||