Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Buchwald berichtet über die aktuellen landesweiten Planungen zu Windenergieanlagen: Seit das OVG Schleswig im Januar 2015 die Teilfortschreibungen zweier Regionalpläne für un-wirksam erklärt hat, wurde durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes die Errichtung von Windenergieanlagen bis zum Sommer 2017 für unzulässig erklärt (abgesehen von Aus-nahmen) Außerdem wurden die Verfahren zur sachlichen Teilfortschreibung des LEG 2010 und zu Teilaufstellungen neuer Regionalpläne eingeleitet. Nach dem aktuellen Entwurf des Re- gionalplanes für den Planungsraum III sind im Stadtgebiet von Neustadt nach wie vor keine Vorranggebiete für WEA vorgesehen.
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