Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 24 wurde am 29.02.2016 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Als nächster Verfahrensschritt sind die Beteiligung der Landesplanungsbehörde, der TöB und die öffentliche Auslegung vorgesehen. Hierfür ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich.
Gleichzeitig soll das Bauleitplanverfahren auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB umgestellt werden, um die inhaltliche Arbeit zu erleichtern und das Verfahren zu beschleunigen.
Die Voraussetzungen für die Verfahrensumstellung sind gegeben:
- Es handelt sich um einen Bebauungsplan für die Nachverdichtung von Flächen. - Die zulässige Grundfläche beträgt weniger als 20.000 m² - Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen (§ 13 a Abs. 1 BauGB). - Für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH-Gebiete, Natura-2000-Gebiete) bestehen keine Anhaltspunkte.
Als Verfahrensfolge wird von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Als inhaltliche Folgen aufgrund der Umstellung des Verfahrens auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB wird von der
- Umweltprüfung nach § 4 Abs.2 BauGB, - dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, - der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB, - der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, - einer Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, - und der Durchführung des Monitoring nach § 4c BauGB
abgesehen.
Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet „Mastkobener Weg II“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Das Bauleitplanverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 wird auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB umgestellt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 2. Änderung des B-Planes Nr. 24 (Planzeichnung und Text) Entwurf der Begründung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 24
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