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Auszug - 4. Änderung B-Plan Nr. 61 (Pelzerhaken Am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Umstellung auf das vereinfachte Verfahren (§ 13 BauGB)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:05 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1519/16 4. Änderung B-Plan Nr. 61 (Pelzerhaken Am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und
Umstellung auf das vereinfachte Verfahren (§ 13 BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Rieger erläutert, dass der Entwurf bereits im Ausschuss vorgestellt wurde und sich seither nichts geändert hat. Da sich der Änderungsbereich innerhalb des FFH-Gebiets befindet, wurde die UNB beteiligt und auf deren Verlangen eine FFH-Verträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben. Diese liegt inzwischen mit dem Ergebnis vor, dass durch die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit der Strandsauna keine Verschlechterung des Zustandes des Schutzgebietes zu erwarten ist. Herr Rieger erläutert die Voraussetzungen und die Folgen der Umstellung auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB.

 

Auf die Frage von Herrn Heckel, wer die Kosten für das Bauleitplanverfahren trage, antwortet Frau Weise, dass die Stadt diese Kosten übernehme.  Da die Planung im Bauamt vorgenommen werde, entstünde an externen Kosten lediglich das Honorar für die FFH-Verträglichkeitsprüfung.

 

Herr Vowe bittet um Korrektur des Beschlussvorschlages:

Statt „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24“ müsse es hier heißen „4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61“. Außerdem bittet er darum, in der Vorlage die Kosten anzugeben.

 

Herr Weber verliest den gemäß dem Vorschlag von Herrn Vowe geänderten Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken Am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Das Bauleitplanverfahren für die 2. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 61 wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0  Enthaltung: 0

 

 

 

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