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Auszug - Antrag der Bürgergemeinschaft Neustadt in Holstein (BGN) bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:05 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1523/16 Antrag der Bürgergemeinschaft Neustadt in Holstein (BGN)
bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Frau Weise berichtet, dass Herr Rieger inhaltlich an dem Plan gearbeitet und bereits einen Entwurf erstellt hat; er habe sich insbesondere damit befasst, mit welchen städtebaulichen Mitteln das Planungsziel zu erreichen sei. Der ZVO plane zurzeit keine Aktivitäten, die eine sofortige Aufstellung des B-Planes erforderlich machen. Sie verweist auf die drei im Beschlussvorschlag enthaltenen Varianten für die zeitliche Abarbeitung, wobei die Verwaltung die Variante C empfiehlt.

 

Herr Reichert erklärt, dass die  2-Monats-Frist im BGN Antrag lediglich die hohe Priorität verdeutlichen soll, eine Durchführung im Jahr 2016 sei ausreichend.

 

Auf die entsprechende Frage von Herrn Kasten antwortet Frau Weise, dass eine Veränderungssperre auch nach einer evtl. Bauantragsstellung noch möglich sei.

 

Entsprechend dem Wortbeitrag von Herrn Reichert modifiziert Herr Weber den Wortlaut des Beschlussvorschlages C und lässt darüber abstimmen.

 

Herr Greve berichtet, dass im ZVO der Beschluss zur Erweiterung des MHKW zurückgezogen worden sei, er könne das entsprechende Protokoll besorgen.

 

 

 

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Beschluss:  

A) siehe Antrag der BGN Fraktion in der Anlage 1.

 

B) Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 ist im Jahr 2016 mit höchster Priorität

     zu bearbeiten unter Vorrang vor allen anderen Planungen der Priorität 1 (siehe Anlage 3)

 

C) Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 ist im Jahr 2016 mit hoher Priorität zu

     bearbeiten, so dass das Bauleitplanverfahren im Jahre 2016 möglichst weit fortgeschritten ist zusammen mit anderen sehr wichtigen Planungen der Priorität 1(siehe Anlage 3).

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1

 

 

 

 

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