1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken Am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Das Bauleitplanverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
14.04.2016 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 11 - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken Am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Das Bauleitplanverfahren für die 2.4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2461 wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0
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28.04.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken Am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Das Bauleitplanverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.